Tabelle nach §175 InsO
Der Ausdruck dieser Tabelle dient zur Vorlage beim Insolvenzgericht.
Hinweis: Die Niederlegung hat nach § 175 Satz 2 InsO innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist
und dem Prüfungstermin zu erfolgen.
Im Feld [Überschrift] können Sie für den Druck zwischen den Überschriften [Tabelle nach §175InsO] und [angemeldete Forderungen] wählen.
Über das Auswahlfeld [Tabellengläubiger] können Sie einen oder mehrere Tabellengläubiger auswählen, voreingestellt ist [Alle Tabellengläubiger].
Hinweis: Sie können in der Auswahl auch nach Namen suchen.
Geben Sie hierzu den Namen oder Anfangsbuchstaben
ein.
Das Programm wandert dann automatisch zum ersten Namen,
der zu der Eingabe passt. Klicken Sie auf [Nächster],
wird der folgende, passende Name angezeigt.
Bei [ränge] können Sie die Anzeige auf die Anmeldungen nach [Rang §38InsO] oder [Rang §39InsO] eingrenzen.
Über [Sortieren nach] können Sie die Anzeige nach der laufenden Nummer, Gläubigern oder Vertretern sortieren lassen.
Durch eine Eingabe in den Feldern [Anmeldenummer von] und [...bis] können Sie die Anzeige auf bestimmte Nummern der Anmeldung beschränken.
In den ersten Spalten stehen auch hier der "Rang", die Nummer der Anmeldung, der Name und die Adresse des Tabellengläubigers, sowie, wenn vorhanden, des Vertreters. Danach folgen das Ordnungskriterium bei "Blatt", das Datum in der Spalte "Tag der Anmeldung" und der Betrag bei "angemeldete Forderung".
In der Spalte "Titel" ist die Forderung mit einem "X" gekennzeichnet, wenn es sich um eine titulierte Forderung handelt. In den beiden letzten Spalten ist noch der Forderungsgrund und das Ergebnis der Forderungsprüfung eingetragen.
Bei "Ergebnis der Forderungsprüfung" steht wieder der Text, der in der Gläubigerverwaltung bei [Feststellungsvermerk] eingetragen wurde.
Hinweis: Es wird immer der Text angezeigt und ausgedruckt,
der in der Forderungsverwaltung bei der letzten Prüfung
eingegeben wurde.
Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28