Insolvenzgeldbescheinigung
Beim Insolvenzgeld handelt es sich um Beträge, die die zuständige Arbeitsagentur bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auf Antrag des Arbeitgebers an diejenigen Arbeitnehmer auszahlt, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bei Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder bei Betriebsstillegung (ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde) noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate haben.
Das Insolvenzgeld wird hierbei i. H. d. rückständigen Nettoarbeitsentgeltes geleistet.
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Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28