Abschlagszahlung

Für die Berechnung der Quote werden die festgestellten und bestrittenen Beträge herangezogen, wobei für die bestrittenen Forderungen eine Rückstellung gebildet wird.

Die Summe der bestrittenen Beträge steht in Spalte "Rückstellungen". In der Spalte "Zahlung auf Quote" steht der prozentuale Anteil des festgestellten Betrags abzüglich des bereits gezahlten Betrags.



Andre Koppel Software GmbH 2013-01-28