Zeiterfassung zusätzlicher Tätigkeiten
Die Zeiterfassung erfolgt vollautomatisch im System, d.h. in den meisten Fällen müssen Sie dafür nichts weiter eingeben.
INVEP kann allerdings nicht erkennen, wenn Sie in einer Akte arbeiten, ohne dabei INVEP zu benutzen (d.h., Sie benutzen weder die Gläubiger-, Drittschuldner- oder Terminverwaltung oder die Buchhaltung). Für solche Fälle wurde im Startdialog
INVEP im rechten unteren Bereich ein Button [Timer]
eingefügt.
Wenn Sie also einen Insolvenzvorgang ohne INVEP bearbeiten, wählen Sie bitte zuerst in INVEP das Verfahren aus und starten dann, durch Klicken auf den [Timer],
die Stoppuhr. Die Zeiterfassung fängt an zu laufen und wird im 15-Sekunden-Rhythmus angezeigt. Wenn Sie fertig sind, drücken Sie die Taste erneut.
Hinweis: Um einen Kommentar einzugeben, drücken Sie die
Shift-Taste gleichzeitig beim Anklicken des Buttons [Timer].
Wenn Sie den [Bildschirm löschen] wird die Stoppuhr ebenfalls angehalten.
Wenn Sie erst die Stoppuhr starten und danach den Vorgang weiter in INVEP bearbeiten (z.B. Gläubigerverwaltung), dann müssen Sie die Stoppuhr dafür nicht ausschalten. INVEP berücksichtigt das automatisch und friert die Stoppuhr ein, solange Sie sich in einem der Untermenüs befinden.
Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28