Düsseldorfertabelle
Die Angaben bezüglich der Düsseldorfertabelle
finden Sie unter den ersten vier "Reitern".
Unter dem ersten "Reiter" [Kindesunterhalt] sehen Sie die Pfändungsbeträge nach Nettoeinkommen, Altersstufen, Prozentsatz und
Bedarfskontrollbetrag aufgeführt. Bei diesen Beträgen ist der hälftige Anteil des Kindergeldes noch nicht in Abzug gebracht.
Unter dem zweiten "Reiter" [1. und 2. Kind] sehen Sie die Pfändungsbeträge für das 1. und 2. Kind nach Alter aufgeführt.
Bei diesen Beträgen ist der hälftige Anteil des Kindergeldes in Abzug gebracht.
Unter den dritten und vierten "Reitern" [3. Kind]/[4. Kind] sehen Sie die Pfändungsbeträge fär das 3. und 4. Kind nach Alter
aufgefährt. Auch hier sind die hälftigen Anteile des Kindergeldes bereits in Abzug gebracht.
Andre Koppel Software GmbH
2012-11-27