Bundeslandspezifische Informationen
Basierend auf dem Vorgaben des statistischen Bundesamtes haben die 14 statistischen Landesämter ihre eigenen Vorgaben und Herangehensweisen für die Handhabung des Insolvenzstatistikgesetzes definiert.
Wir haben alle deutschen Landesämter angeschrieben und darum gebeten, und die landesspezifischen Vorgaben mitzuteilen. Sowie wir von den Landesämtern eine Antwort erhalten, werden die Informationen auf dieser Seite eingepflegt.
Generell gilt, dass - sofern überhaupt die Papierform akzeptiert wird - die offiziellen Bögen von Destatis verwendet werden können. Sofern landesspezifische Bögen nicht zur Verfügung stehen, können die Informationen also auf den allgemeinen Destatis-Bögen eingereicht werden.
Wenn die digitale Datenübermittlung verwendet wird, so werden die Daten jeweils nicht beim statistischen Landesamt sondern direkt an das statistische Bundesamt Destatis übermittelt. Das statistische Bundesamt übermittelt eine Empfangsbestätigung und Vollständigkeitsprüfung als Bestandteilt der Datenkommunikation. Die Bestätigung kann dann beim Amtsgericht eingereicht werden.
Wenn Papierbögen eingereicht werden, so werden diese zwar an das zuständige Landesamt adressiert, jedoch bei Gericht eingereicht. Das jeweilige Gericht führt dann eine Vollzähligkeitsprüfung durch und leitet die Bögen an das jeweilige statistische Landesamt weiter.
Berlin-Brandenburg
Sofern irgend möglich sollten die Meldungen digital erfolgen, also nicht in Papierform an das statistische Landesamt. Die Papierbögen können direkt von der Internetseite des statistischen Landesamtes geladen werden. Die Erhebungsbögen von Berlin/Brandenburg wurden in INVEP direkt eingepflegt.
Adresse:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Referat 34
Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam
Tel.: 0331 8173-1341, Fax: 030 9028-4029
E-Mail: insolvenzen@statistik-bbb.de
www.statistik-berlin-brandenburg.de
Schleswig-Holstein und Hamburg
Sofern irgend möglich sollten die Meldungen digital erfolgen, also nicht in Papierform an das statistische Landesamt.
Bremen
Es werden die Papierbögen sowie eine digitale Datenübermittlung akzeptiert. Die digitale Dateneinspielung wird jedoch bevorzugt. Die statistische Landesbehörde Bremen stellt Softwareentwicklern die eigenen eigenen Bögen nicht zur Einarbeitung in die Software zur Verfügung, hat jedoch darauf hingewiesen, dass in jedem Falle auch die allgemeinen Bögen von Destatis akzeptiert werden.
Adresse:
Freie Hansestadt Bremen
Statistisches Landesamt Bremen 2 - Bevölkerung und Staat
An der Weide 14-16, 28195 Bremen
Tel.: +49 421 361- 2463, Fax: +49 421 496- 19999
www.statistik.bremen.de
Sachsen
Es werden die Papierbögen sowie eine digitale Datenübermittlung akzeptiert. Die digitale Dateneinspielung wird jedoch bevorzugt. Es werden die allgemeinen Papierbögen gemäß der Vorlagen von Destatis akzeptiert. Die Erhebungsbögen von Sachsen wurden in INVEP direkt eingepflegt.
Adresse:
STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN - Referat 33 Register
Macherstraße 63, 01917 Kamenz, Postanschrift: PF 1105, 01911 Kamenz
Tel.: +49 3578 33-3320, Fax: +49 3578 33-553320
www.statistik.sachsen.de
Niedersachsen
Es werden die Papierbögen sowie eine digitale Datenübermittlung akzeptiert. Die digitale Dateneinspielung wird jedoch bevorzugt. Das Land Niedersachsen hat die eigenen Erfassungsbögen zur Verfügung gestellt, diese wurden in INVEP eingepflegt.
Adresse:
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Fachgebiet 325 - Insolvenzen u. Gewerbeanzeigen
Göttinger Chaussee 76 (LSKN 1), 30453 Hannover
Tel: 0511/9898-1224, Fax: 0511/9898-4312
www.lskn.niedersachsen.de
Bayern
Es werden die Papierbögen sowie eine digitale Datenübermittlung akzeptiert. Bayern hat eigene Landesbögen zur Verfügung gestellt, die in INVEP eingepflegt wurden. Das statistische Landesamt Bayern hat für das Insolvenzstatistikgesetz eine eigene Internetseite aufgebaut, die Sie unter folgender Web-Adresse erreichen können:
https://www.statistik.bayern.de/erhebungen/00696.php
Die Seite stellt allgemeine Informationen, sowie die bayerischen Varianten der Erhebungsbögen zum Download zur Verfügung. Eine Variante der Erhebungsbögen ist für ein direktes Ausfüllen am Bildschirm geeignet.
Adresse:
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
- Dienststelle Schweinfurt -
Sachgebiet 52 Unternehmensregister, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Gunnar-Wester-Str. 6, 97421 Schweinfurt
Tel.: 09721-2088 331, Fax: 09721-2088 341
www.statistik.bayern.de
Nordrhein-Westfalen
Die Papiererhebungsunterlagen für die Bögen VA und RA liegen in NRW nicht vor, da diese Erhebungsunterlagen direkt vom Gericht auf elektronischem Wege übermittelt werden. Die Bögen RB, VB und X wurden vom statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen zur Vergügung gestellt und in INVEP eingespielt. Es wird die digitale Datenübermittlung und die Papierform akzeptiert.
Adresse:
Information und Technik Nordrhein Westfalen
Geschäftsstelle Statistik - Referat 524 Insolvenzen
40193 Düsseldorf
Tel.: 0361/37 84 535 oder 0211 9449-3086
Mail: insolvenzen@it.nrw.de
www.it.nrw.de/statistik/p/erhebung/insolvenzen
Thüringen
Die Papiererhebungsunterlagen für die Bögen VA und RA liegen in Thüringen nicht vor, da diese Erhebungsunterlagen direkt vom Gericht auf elektronischem Wege übermittelt werden. Die Bögen RB, VB und X wurden vom statistischen Landesamt Thüringen zur Verfügung gestellt und in INVEP eingespielt. Es wird die digitale Datenübermittlung und die Papierform akzeptiert.
Adresse:
Thüringer Landesamt für Statistik
II.4.2
Europaplatz 3, 99091 Erfurt
Tel.: 0211 9449-3076, FAX: 0361/37 84 699
Mail: Sigrid.Nusspickel@statistik.thueringen.de
www.statistik.thueringen.de