Insolvenzstatistikgesetz

Mit INVEP sind Sie vollständig gerüstet, um den Anforderungen des Insolvenzstatistikgesetzes zu genügen. INVEP enhält sämtliche Datenfelder, die im Rahmen der zyklischen Meldung durch den Verwalter übermittelt werden müssen. Das intelligente Managementsystem von INVEP ermittelt selbständig einen Teil der statistischen Kenndaten aus dem Gesamtdatenbestand.
Sämtliche Übermittlungsdaten werden aufbereitet und in einer Versand- und Druckmaske zur Verfügung gestellt.
Das INVEP-Team steht in engem Kontakt mit dem Statistischen Bundesamt, um sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen umgesetzt werden.
Detailinformationen zu den einzelnen Bundesländern

 

INVEP bietet nicht nur die Möglichkeit, sämtliche InsStatG-Daten zu erfassen, sondern die Software ermittelt selbständig einen Großteil der Daten aus dem vorhandenen Datenbestand. Ein komfortables Managementmodul ermittelt selbständig, für welche Verfahren Daten gedruckt oder übermittelt werden müssen, und wie vollständig die Daten erfasst wurden. Der Sachbearbeiter spart sich damit die Mühe, jedes Verfahren von Hand anzusehen und zu prüfen, denn INVEP weiß selbständig, was zu tun ist, und was noch nachbearbeitet werden muss.Auf der Unterseite finden Sie weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Bei YouTube können Sie sich ein kurzes Video ansehen, mit dem gezeigt wird, wie Daten mit Invep übermittelt werden.

elektronische Datenübermittlung

Die Erhebungsdaten zum Insolvenzstatistikgesetz können in Papierform übermittelt (INVEP druckt dafür die passenden ausgefüllten Erhebungsbögen aus) oder direkt aus Invep heraus an das statistische Bundesamt übermittelt werden. Die digitale Datenübermittlung mittels der Schnittstelle eSTATISTIK.core ist in der Regel zu bevorzugen. Um Daten elektronisch zu übermitteln, sollte sich jeder Teilnehmer eine eigene Kennung zulegen. In der Grundeinstellung verwendet INVEP die automatisch hinterlegte allgemeine Kennung der Firma Andre Koppel Software. Somit können jederzeit Daten sofort - also auch ohne eigene Kennung - an Destatis übermittelt werden. Die eigene Kennung hat jedoch den Vorteil, dass die Datenübermittlung an sich personalisiert für die Kanzlei erfolgt. Die Zugangskennung kann in das INVEP-InsStatG-Modul eingegeben werden. Eine Kennung erhalten Sie kostenlos hier.
Die fehlerfreie Dateneinlieferung durch INVEP über die eSTATISTIK.core-Schnittstelle wurde von Destatis geprüft und bestätigt, und INVEP wird auf der entsprechenden Auskunftsseite genannt.

 

So einfach meldet man die Daten

Mit INVEP können die notwendigen Statistikdaten einfach erhoben und gesammelt gemeldet werden.


Erfassungsbögen zum InsStatG

Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt auf seinen Seiten die aktuellen Erfassungsbögen zum Gesetz über die Insolvenzstatistik zur Verfügung. In Absprache mit Destatis stellen wir diese Bögen hier ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Vom Verwalter müssen die Bögen RB, VB und X ausgefüllt und entweder digital übermittelt oder ausgedruckt und eingesendet werden. Die Bögen RA und VA werden vom Gericht ausgefüllt. Es ist jedoch denkbar, dass einige Gerichte auch das Ausfüllen der Bögen RA und VA an den Verwalter delegieren.

Bogen RA Regel-, Nachlaßinsolvenzen

Bogen RA Version 2014

Bogen RB Regel-, Nachlaßinsolvenzen - Ergebnis

Bogen RB Version 2014

Bogen VA Verbraucherinsolv., Kleinverfahren

Bogen VA Version 2014

Bogen VB Verbraucherinsolv., Kleinverfahren - Ergebnis

Bogen VB Version 2014

Bogen X Einleitung der Restschuldbefreiung

Bogen X Version 2014

Bitte berücksichtigen Sie, dass die tatsächlich zu verwendenden Bögen von den jeweiligen statistischen Landesämtern herausgegeben werden. Bei den hier bereitgestellten Bögen handelt es sich um die Entwürfe von Destatis, die zur finalen Umsetzung an die Landesämter weitergeleitet wurden.

Die Adresse der Informationsseite lautet Statistik-Portal. Dort werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Das Insolvenzstatistikgesetz wurde im Dezember 2011 zusammen mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) veröffentlicht.

Bundesgesetzblatt 2011.64 Insolvenzstatistikgesetz ab Seite 8

Auf den Erhebungsbögen muss eine Spezifikation der insolventen Firma gemäß WZ2008 erfolgen. Die WZ-Nummern sind standardisiert. WZ-Nummern-Listen können z.B. von den statistischen Landesämtern sowie dem Statistischen Bundesamt (Destatis) geladen werden.Wir stellen Ihnen hier einen Link zur vollständigen WZ-2008-Liste von Destatis zur Verfügung. Der Stand ist der 19.10.2012. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Garantie für die Aktualität dieser Datei übernehmen können

WZ-2008 Klassifikation der Wirtschaftszweige (Wikipedia)

WZ-2008-vollständig das vollständige WZ-2008-Dokument von Destatis

Informationen zu den Gerichtsnummern können Sie aus unserer FAQ-Liste entnehmen.

 

Übergangsregelung

Laut Gesetz gab es für Altverfahren, die zwischen dem 31.12.2008 und dem 31.12.2012 eröffnet wurden, eine Übergangsregelung für die Meldungen, die am 30.04.2013 ausgelaufen ist. Ein aktuelles Rundschreiben des Kammergerichts Berlin weist jedoch darauf hin, dass diese Frist im Einvernehmen der statistischen Ämter der Länder und des Bundes bis Ende Juli 2013 verlängert wurde.

 

Warnungen zu Java

Es dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass sowohl das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) als auch eine Vielzahl an Fachpublikationen davor warnt, Java auf einem Computer zu installieren, wenn es denn nicht unbedingt sein muss. Überaus häufig tauchen Meldungen auf, die davor warnen, dass man sich mit einen Computer mit installiertem Java einer sehr großen Gefahr der Kompromitierung aussetzt. INVEP-Anwender haben hier nichts zu befürchten, da Java vollständig gekapselt auf dem Server läuft und es keinerlei Möglichkeit gibt, diese Java-Installation von außen her zu beeinflussen. Anders ist dies bei PC-Systemen, auf denen Java installiert ist. Einige Insolvenz-Softwaresysteme verlangen zwingend eine Installation von Java auf dem Arbeitsplatzrechner, um die InsStatG-Meldungen zu erzeugen oder zu übermitteln. Eine Firewall kann eine solche Installation nicht schützen, da die Angriffe von der Firewall in der Regel nicht erkannt werden. Sofern es denn überhaupt einen Schutz gibt, liegt er darin, jeweils die aktuellste Java-Version auf dem Rechner zu installieren und alle älteren Versionen zu deinstallieren.



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