Wie mit zu kurzen Datenfeldern umgegangen wird
Die Art der Datenübertragung sowie die damit spezifizierten Datenfelder unterliegen vollständig der Definition des statistischen Bundesamtes. Das statistische Bundesamt stellt dafür Prüfprogramme zur Verfügung, die direkt von INVEP verwendet werden. Wenn im Rahmen einer Datenprüfung durch INVEP ein Datenfehler angezeigt wird, so kann dieser Fehler nicht ignoriert werden. Fehlerhafte Daten werden von den Servern des statistischen Bundesamtes nicht angenommen.
Das bedeutet, dass der Anwender den Fehler in jedem Falle korrigieren muss. Tatsächlich problematisch ist hierbei unter Umständen die vorgegebene maximale Länge von Textfeldern. Unabhängig davon, welche Bedeutung ein Textfeld hat, kann die dafür vorgesehene Maximallänge niemals überschrittenn werden. Das bedeutet für den Anwender, dass das Textfeld entsprechend eingekürzt werden muss, und zwar selbst dann, wenn sich daraus problematische Konstellationen ergeben. Es müssen ggf. also auch Firmen und Gerichtsnamen vom Anwender eingekürzt werden, wenn die Prüfprogramme hier einen Fehler ausweisen.