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19.12.2012 Datenübernahme aus DATEV

Bei der Erstellung des Gutachtens sowie im Rahmen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht der Verwalter häufig vor der aufwändigen Aufgabe, potentielle Gläubiger (d.h. Kreditoren) sowie Drittschuldner (d.h. Debitoren) aus einer vorhandenen DATEV-EDV zu übernehmen. Es zeigte sich, dass die Einspielung von GdPDU-Daten häufig deshalb nicht möglich ist, weil aus einem vorhandenem DATEV-System schlicht keine entsprechenden Exporte möglich sind. Der Hintergrund ist hier sehr einfach. Die Logik der DATEV gebietet, dass keinerlei Buchungen mehr in der Primanota vorhanden sein dürfen, um einen GdPDU-Export durchzuführen. Das ist durchaus nachvollziehbar, als eine nicht festgeschriebene Buchhaltung doch besagt, dass sie ggf. noch im Fluß ist, ein Datenexport also potentiell falsche Ergebnisse liefern würde. Entsprechend gestattet die DATEV in solchen Situationen keinen GdPDU-Export. Das dürfte bei insolventen Firmen also durchaus die Regel sein.
Damit ergibt sich das Problem, dass die vom Verwalter benötigten Aufstellungen der Debitoren, Kreditoren und zugehörigen offene-Posten-Listen nicht im Rahmen eines GdPDU-Exports erzeugt werden können.
Es ist jedoch jederzeit möglich, aus der DATEV heraus die vorhandenen Kreditoren (potentielle Gläubiger), Debitoren (potentielle Drittschuldner) sowie die zugehörigen offene-Posten-Listen als Excel-Dateien zu exportieren. Leider enthalten diese Excel-Listen sämtliche eingetragenen Personen, also auch die, mit denen ggf. gar keine Geschäftsbeziehung besteht sowie sämtliche offenen Posten ohne Verrechnung und Aufsummierung. Insbesondere die offenen-Posten-Listen werden teilweise noch dadurch verkompliziert, dass sie u.U. eine Vielzahl von Splitbuchungen enthalten.
Ein neues INVEP-Modul ist nunmehr in der Lage, eine entsprechende Personen-Liste (Debitoren oder Kreditoren) mit der zugehörigen OP-Liste "zusammenzumischen". Das Modul errechnet dabei sämtliche zu bildenden Summen und erstellt die Forderungstexte. Das Ergebnis des Moduls ist eine Excel-Liste, die direkt in INVEP importiert werden kann. Mit diesem Modul ist es für den Sachbearbeiter nunmehr möglich, die entsprechenden Personendaten (potentielle Gläubiger oder Drittschuldner) mit Ihren Forderungen oder Außenständen innerhalb von Minuten in INVEP zu importieren.
Alle Kunden mit laufenden Wartungsverträgen erhalten das neue Modul im Rahmen des reguläten Update-Zyklus.

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02.11.2012 neues Handbuch



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