Export der Verfahrensdaten



Hinweis: Für den Datenexport im "TAB-Format NRW" dürfen für jede Anmeldenummer nur drei Forderungsanmeldungen (Forderungen, Zinsen, Kosten) vorhanden sein. Dieser Standard wird von der Bund-Länder-Kommission vorgegeben. Sollten Anmeldungen mit mehr Positionen vorhanden sein, erscheint folgende Invep-Fehlermeldung: "Die Anmeldung mit der Nr. ... hat mehr als drei Positionen! Dies ist bei diesem Exportformat nicht erlaubt. Der Export wird abgebrochen."
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Wählen Sie den [Prüfungstermin] und ob die Gläubiger mit dem Datum der Anmeldung oder Datum der letzten Prüfung zu dem gewählten Prüfungstermin exportiert werden sollen, bzw. ob nur nachträgliche Prüfungen exportiert werden sollen.

Beim [Datum der Erklärung] können Sie wählen, ob das frühere Datum aus dem Prüfungstermin und Anmeldung oder das Datum des gewählten Prüfungstermins übertragen werden soll.

Im unteren Teil können Sie weitere Einstellungen für den Datenexport vornehmen. Im Feld [Vom Gericht vergebene Verwalter-ID (Absenderkennung)] muss eine Kennung mit drei Buchstaben eingegeben werden.

Bei [optionale Parameter] können Sie wählen, welche Texte für die [Zustellungsart], den [Übertragungsweg] und die [Art des Vertreters] in der Export-Datei stehen sollen.

Hinweis: Die "optionalen Parameter" stehen nur für das ITR-Format zur Verfügung.

Bei [Zusammenfassen] können Sie einstellen, ob die Forderungen einer Anmeldenummer zusammengefasst werden sollen. Sie können wählen zwischen [Forderung, Zinsen, Kosten], [Alle Forderungen] oder [Forderung, Zinsen, Kosten (Gebühren, Zuschläge)] zusammenfassen, bzw. [Alle Anmeldungen einzeln] übertragen. Bei [Forderung, Zinsen, Kosten (Gebühren, Zuschläge)] werden auch die Anmeldungen zusammengefasst, bei denen bei der Forderungsanmeldung statt dem Text "Zinsen" und "Kosten" ein Text mit den Worten "Gebühren" und "Zuschläge" eingegeben wurde. Voreingestellt ist hier [Forderung, Zinsen, Kosten].

Darunter können Sie noch wählen, ob Sie die [Anmeldungen manuell auswählen] wollen und welche Anmeldungen und Adressen übertragen werden sollen. Voreingestellt ist hier, dass Drittschuldner und Tabellengläubiger übertragen werden.

Nachdem Sie auf [Daten exportieren] geklickt haben, öffnet sich die Invep-Meldung mit den Angaben zum Datenexport.
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Hinweis: Gem. der Spezifikation darf es nur einen Datenexport je Verfahren geben. Sollte ein weiterer Export notwendig sein, muss zunächst eine Rücksprache mit dem zuständigen Gericht erfolgen.


Andre Koppel Software GmbH 2013-01-28