Verteilung ohne automatischem Import aus dem Vergütungsrechner
INVEP berücksichtigt selbständig die korrekte Höhe der Verwaltervergütung gemäß des Gesamtvolumens und der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen des entsprechenden Dialogs können die Standardsätze jedoch angepasst werden, falls ein erhöhter Aufwand vorliegt und abgerechnet werden kann.
Da beim Start des Reports
Invep: Quotenberechnung und ...zahlung automatisch die zweite Seite
Verteilung angezeigt wird, klicken Sie hier bitte auf
Vergütungsberechnung.
Hinweis: Vor einigen Feldern befindet sich ein [?]. Hier
können Sie sich durch Anklicken anzeigen lassen, wie sich der
Betrag berechnet bzw. aus welchem anderen Feld er übernommen
wurde.
- [Gesamteinnahmen bis heute]
- In diesem Feld wird die Summe der Konten mit den bei [Zugehörigkeit] ausgewählten Kontokennzeichen [Anlage-] und [Umlaufvermögen] angezeigt. Das ist die Summe aller Einnahmen.
- [Offenen Forderungen laut Schuldnerverzeichnis]
- Hier kann ein Betrag eingegeben werden.
- [Beträge gemäß §2 Z 1-5 VergVO]
- Der hier angezeigte Betrag ergibt sich aus den Salden der Konten lt. Buchhaltung, bei denen der Button [Teilungsmassewirksam] aktiviert ist.
- [Teilungsmasse somit]
- Der errechnete Betrag aus dem ersten Absatz.
- [Mindestsatz]
- Dieser Betrag wird aus der Gläubigeranzahl gemäß §13 Abs. 2 InsVV berechnet.
- [Einfacher Satz aus Teilungsmasse (unter Berücksichtigung des Mindestsatzes)]
- In diesem Feld steht der errechnete Betrag lt. Gesetz für die Vergütung des Insolvenzverwalters. Dieser Satz kann um die beantragten Zu- und Abschläge verändert werden.
- [Vervielfacher]
- Geben Sie hier den Wert ein, mit dem der [Einfacher Satz aus Teilungsmasse] multipliziert werden soll.
- [Vergütung aus Masse]
- Der errechnete Betrag aus dem zweiten Absatz.
- [Auslagen - Laufzeit in Monaten]
- Sie können hier im zweiten Feld die tatsächlich entstandenen Auslagen des Verwalters eintragen. Es kann auch ein Pauschsatz berechnet werden, indem Sie im ersten Feld die Laufzeit in Monaten eingeben. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15%, danach 10% der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der TÄtigkeit des Verwalters. Der Pauschsatz darf 30% der Regelvergütung nicht übersteigen.
- [Volle Vergütung (netto)]
- Summe aus [Vergütung aus Masse] und [Auslagen].
- [Verfahren ist berechtigt zum Vorsteuer-Abzug]
- Ist die Firma (der Schuldner) vorsteuerabzugsberechtigt, aktivieren Sie bitte diesen Button. Die auf die Nettovergütung entfallende MwSt wird dann bei der Berechnung der Quoten nicht vom Massebestand abgesetzt, da diese als Vorsteuer vom Finanzamt bei entsprechender Umsatzsteuererklärung erstattet werden.
- [Steuer auf Vergütung (19,00%)]
- Steuer auf den Betrag aus dem Feld [Volle Vergütung (netto)]
- [Erhaltener Vorschuss (netto)]
- In diesem Feld steht die Summe der Konten lt. Buchhaltung, bei denen der Button [Konto für Verwaltervergütung] aktiviert ist.
- [Steuer auf Vorschuss]
- Steuer auf den Betrag aus dem Feld [Erhaltener Vorschuss (netto)]
- [Verbleibender Vergütungsanspruch (rechnerisch)]
- Summe aus [Volle Vergütung (netto)], [Erhaltener Vorschuss (netto)] und den Steuerbeträgen.
- [Zum Vergleich derzeitige bare Masse]
- Die derzeitige bare Masse ergibt sich aus den Salden der Finanz- und Umbuchungskonten. Hier steht also der tatsächliche Bestand.
Über den Button [Datenimport aus Vergütungsrechner] können Sie die gespeicherten Daten aus dem Report
Invep: Vergütungsrechner einfügen.
Sie können hier auch den [Vergütungsrechner starten], um diesen vor dem Import der Daten zu bearbeiten.
Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28