Abrechnen in der Prozesskostenhilfe

Wird ein Verfahren über Prozesskostenhilfe abgerechnet, aktivieren Sie zu Beginn der Erstellung der Rechnung oben das Kästchen neben [Prozesskostenhilfe], indem Sie es anklicken. Anschließend geben Sie die Gebühren, wie vorher bei der normalen Rechnung beschrieben, ein. Haben Sie alle Gebühren eingegeben, klicken Sie auf den Button [Prozesskostenhilfe]. Es erscheint folgender Dialog RVG-Prozesskostenhilfe: Image 176

Aktivieren Sie zunächst den Reiter in der Mitte des Bildes "HKR120a-RVG/HKR168/RVG". Ist dieser Reiter aktiviert, wird das Formular für die Abrechnung über Prozesskostenhilfe angezeigt. Hier können Sie nun in den einzelnen Eingabefeldern noch Angaben machen, ob z.B. Vorschüsse gezahlt sind etc. Die Bankdaten des jeweiligen Rechtsanwaltes ergeben sich aus der angelegten Adresse; sie werden hier automatisch übernommen. Sind jetzt alle notwendigen Angaben erfolgt, klicken Sie auf [Drucken] und es erscheint die PDF-Datei des Formulars zum Ausdrucken. Image 177

Andre Koppel Software GmbH 2013-01-28