Insolvenzstatistik - Schlusserfassung
Beispiele
Beispielvideo InsO-Statistik-Übertragung
Erläuterung
Wenn alle Daten (nach)erfasst sind, können Sie den Knopfdruck zur Übertragung der Daten an das Statistische Bundesamt starten: Es erscheint die Abfrage zur zeitlichen Auswahl der Daten. Nun werden Ihnen die infrage kommenden Verfahren angezeigt. Vor der Verfahrensbezeichnung befindet sich ein ! oder ein ✓. Haben Sie nämlich eine Änderung der relevanten Dten des Verfahrens vorgenommen (Datum Restschuldbefreiung erfasst o.ä.), ist der Datenbestand dieses Verfahrens noch nicht für die Übertragung generiert. Es muss vor jeder Übertragung eine Generierung der Verfahren erfolgen, da ansonsten die Verfahren nicht eingelesen werden können. Sollte nun in Ihrer Liste ein Verfahren ein ! am linken Rand der Zeile erscheinen, ist dieses Verfahren noch nicht wieder generiert. Die generierten Verfahren - zur Übertragung fertig - haben einen ✓.
Hinweise
Übersicht Insolvenz-Statistik-Gesetz
RB-Bögen Regel- und Nachlassinsolvenzen
Wann? Vier Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einstellung oder Aufhebung des
Insolvenzverfahrens erfolgte.
Angaben: Gerichtsnummer (je nach Bundesland oder nicht)
Eröffnungs- und Einstellungsdatum
Einstellungsdatum
Einreichungsdatum des Schlussberichtes bei Gericht
Art der Beendigung des Verfahrens
finanzielles Ergebnis
VB-Bögen Bezüglich der Beendigung des Verfahrens
Verbraucherinsolvenzen oder sonstige Kleinverfahren
Wann? Vier Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgte u n d eine Entscheidung über die Ankündigung der RSB mitgeteilt
wurde (Einstellungsbeschluss i.d.R.)
Angaben: Gerichtsnummer (je nach Bundesland erforderlich oder nicht)
X-Bögen Nur bezüglich der RSB (erstmals 2016) oder nach vorzeitiger Entscheidung
Entweder RSB erteilt = vier Wochen nach Ablauf des sechsten, dem Eröffnungsjahr folgenden Jahres (erstmals 2016)
oder Ergeht die Entscheidung vorher, ist die Meldung innerhalb von vier Wochen nach der Rechtskraft
der Entscheidung (vorzeitige RSB) zu senden
Gleiches gilt, wenn die RSB widerrufen wird.
Angaben: Gerichtsnummer
RSB erteilt oder versagt
falls Versagung: Grund