Falscher Tabellenauszug
INVEP enthält eine umfangreiche Sammlung von Tabellenauszügen für die verschiedenen Gerichte. Tabellenauszüge können in der Standard-Form verwendet, angepasst oder für einen einzelnen Ausdruck individualisiert werden. Damit INVEP vollautomatisch den korrekten Tabellenauszug verwendet, ist es notwendig, dass der Tabellenauszug mit einer Gerichtskennung verbunden ist. Gerichtskenungen werden in das Feld "Adr-ID" in der Adressmaske einer Gerichtsadresse eingegeben. Wenn ein Gericht manuell erfasst wird, statt es aus der Vorschlagsliste zu verwenden, so muss auch bei diesem manuell erfassten Gericht die passende Gerichtskennung eingegeben werden. Ist keine Gerichtskennung vorhanden, so verndet INVEP den Standard-Tabellenauszug.


