Schnittstellen – Datenaustausch mit INVEP
INVEP enthält alle gängigen Schnittstellen zur Übertragung von Daten zu den Gerichten sowie zum Einlesen von Fremddaten.
Die in Deutschland gängigen TAB- und ITR-Datenformate für den Austausch mit den Gerichten werden zusätzlich in diversen Sonderformen unterstützt, um auch dann noch Datenübertragungen zu den Gerichten zu gewährleisten, wenn nicht-standardkonforme Formate angefordert werden.
Von externen Dienstleistern oder Mitarbeitern erstellte Masseverzeichnisse, Debitoren oder Kreditorenlisten können in sehr weitreichend anpassbaren Formaten importiert werden. Es können jedoch auch die hier bereitgestellten Vorlagen verwendet werden, die INVEP ohne jede Anpassung einlesen kann.
Die Definitionen und Vorlagen stellen wir hier zum Download bereit.
Datenaustausch mit Gerichten
Gläubigerdaten Übermittlung von Gläubiger und Forderungsinformationen vom Verwalter zum Gericht ITR-Format
Schuldenbereinigung Übermittlung von Daten in Schuldenbereinigungsverfahren von Treuhändern zum Gericht
Gläubigerdaten Übermittlung von Gläubiger und Forderungsinformationen vom Verwalter zum Gericht TAB-Format.
Debitoren, Kreditoren und Masseverzeichnisse
Kreditoren-Vorlagen können verwendet werden, um durch externe Mitarbeiter oder Dienstleister die Verfahrensgläubiger zu erfassen.
Debitoren-Vorlagen dienen der Erfassung von Drittschuldnern und den Aussenständen
Masseverzeichnisse können von Versteigerungsunternehmen oder Mitarbeitern zur Erfassung der Vermögensgegenstände benutzt werden.
Stimmliste
Wir stellen Ihnen hier eine Excel-Tabelle zur Verfügung, mit der Sie eine Stimmliste für eine Gläubigerversammlung erstellen können. Diese Stimmliste funktioniert eigenständig, d.h. es wird außer Excel keine weitere Software benötigt. Die Stimmliste hat folgende Eigenschaften:
- automatische Berechnung der Kopf- und Summenmehrheiten
- Gruppenbildungsmöglichkeit
- bis zu 10 Gruppen (mehr bei Bedarf)
- Sofort nach der Abstimmung können die Pro-Kopf- als auch die Summen-Mehrheiten mit der Liste ermittelt werden
- Sowohl als Ausgabeliste für den Rechtspfleger als auch als Arbeitsliste für den Verwalter
- Mit Rechtspflegern- und Insolvenzverwaltern erarbeitet
Die Liste können Sie hier laden.