RVG:

Die sogenannten gesetzlichen Gebühren richten sich seit dem 1. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ablöste.

D.h., fand die Beratung nach dem 1. Juli 2004 statt oder wurde nach dem 1. Juli 2004 ein Auftrag an den Rechtsanwalt erteilt, so ist nach dem RVG abzurechnen.
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Hier können Sie durch Anklicken einer Zeile im unteren Bereich und danach Anklicken von [+] im oberen Bereich den so gewählten Gebührentatbestand in das mittlere Feld übernehmen, siehe Handbuch RA und Notar.

Durch Anklicken von [Clipboard] werden alle im mittleren Bereich aufgeführten Positionen zwischengespeichert. Wenn Sie dann auf [Word] klicken, können Sie ein zuvor erstelltes Word-Dokument öffnen und den Text als Tabelle mit Strg + v einfügen.



Andre Koppel Software GmbH 2013-01-28