ZuSEG:
ZuSEG gilt für Berechnungen vor dem 1. Juli 2004.
Nach diesem Gesetz werden Zeugen und Sachverständige entschädigt, die von dem Gericht oder dem Staatsanwalt oder nach Landesrecht von Verwaltungsbehörden, Schiedsstellen und Polizei zu Beweiszwecken herangezogen werden.
Wenn Sie hier alle Angaben gemacht haben, öffnet sich, nachdem Sie auf [Word] geklickt haben, die
Auswahl der Formulare und Sie können ein zuvor erstelltes Word-Dokument öffnen (siehe Kapitel 15.11 Serien- und Rundbriefe). Die Druckvariablen für die Word-Vorlagen finden Sie im Kapitel 15.11.8 Druckvariablen.
Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28