JVEG:
Seit dem 1. Juli 2004 ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft.
JVEG ist das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richter, Zeuginnen, Zeugen und Dritten. Es hat das bisher geltende Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZuSEG) abgelöst.
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Andre Koppel Software GmbH
2013-01-28