Vergütungsrechnung

1) Warnung bezüglich unberücksichtigter Konten

Die Antworten

1) Warnung bezüglich unberücksichtigter Konten
Der INVEP-Vergütungsrechner holt sich die Informationen darüber, welche Konten für eine Berechnung verwendet werden sollen, von zwei verschiedenen Stellen. Für die Grundeinstellungen werden die Konten verwendet, die in den Formatsteuerungen für den jeweiligen Kontenrahmen festgelegt wurden. Innerhalb eines Verfahrens können verfahrensspezifische Anpassungen vorgenommen werden. Die verfahrensspezifischen Kontenfestlegungen können auf der letzten Seite (bei den Einstellungen) im Vergütungsrechner vorgenommen werden.
Da jedoch jederzeit die Gefahr besteht, dass der Anwender weitere Konten im Verfahren anlegt und vergisst, diese im Vergütungsrechner nachzutragen, prüft der Vergütungsrechner die vorhandenen Konten und gleicht sie mit seinen Einstellungen ab. Wenn der Vergütungsrechner dabei z.B. feststellt, dass es Absonderungskonten gibt, die gemäß Einstellungen nicht berücksichtigt werden, so gibt er eine entsprechende Warnung aus. Es obliegt dann dem Anwender, diese Warnung zu ignorieren oder die Konten bei den Einstellungen des Vergütungsrechners nachzutragen.




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