Verteilungen und Quoten
1) Rückstellungen für bestrittene Forderungen2) Vollständige Verteilungen
Die Antworten
1) Rückstellungen für bestrittene Forderungen
Für bestrittene Forderungen werden nur bei Abschlagszahlungen Rückstellungen gebildet. Bei Schluss- oder Nachtragszahlungen werden keine Rückstellungen mehr gebildet.
2) Vollständige Verteilungen
INVEP errechnet mathematisch exakte Quoten ud Verteilungen basierend auf der vorhandenen zu verteilenden Masse sowie den aktuellen Feststellungen und der Historie durch ggf. bereits vorhandene Verteilungen. Nur in der aller seltensten Fällen kann der vollständige Betrag verteilt werden. In der Regel bleiben einige Cent übrig. Das ist leicht nachzuvollziehen. Der maximal übrig bleibende Betrag entspricht der Anzahl der Gläubiger minus eins in Cent. Wenn ein Cent mehr vorhanden wäre, so würden alle Gläubiger einen weiteren Cent bekommen. In der Realität ergibt sich eine Gaußsche Verteilung, d.h. es bleibt ein Centbetrag in Höhe Anzahl Gläubiger durch 2 übrig. INVEP kennt einen "Spezialbutton" für vollständige Verteilungen. Ist dieser Button eingeschaltet, so werden die verbleibenden Cents einfach unter Ignorierung mathematischer Korrektheit verteilt.
3) Gläubiger mit Vertreter, wer bekommt das Geld
Wenn für einen Gläubiger ein Vertreter eingegeben wurde, so muss bei dem Vertreter ein Häkchen für "Geldempfangsvollmacht" gesetzt sein, damit die Überweisung an den Vertreter erfolgt. Ist dieses Häkchen nicht gesetzt, so erhält der Gläubiger das Geld bzw. wenn in einer solchen Konstellation für den Gläubiger keine Bankverbindung hinterlegt wurde, wird ein Hinweis auf die nicht vorhandene Bankverbindung angezeigt.


