Wie die Daten gemeldet werden

Für den Verwalter gibt es zwei Wege, seine Meldung einzureichen:

  1. In Papierform bei Gericht
  2. Via digitaler Datenübermittlung an die Landesämter

Welche Gerichte die Papierform akzeptieren, können Sie auf unserer extra dafür geführten Internetseite nachlesen. Wenn die Daten digital an die Landesämter übermittelt werden, so erfolgt dies ausschließlich über den digitalen Eingang des Statistischen Bundesamtes. Der Anwender muss sich keinerlei Gedanken darüber machen, wie die Daten zu den Landesämtern gelangen, da die Daten vollautomatisch von der zentralen Einlieferungsstelle an die zuständigen Landesämter weitergeleitet werden. Das zuständige Landesamt wird vollautomatisch an Hand der Daten erkannt. Eine Kennung für die elektronische Dateneinlieferung kann direkt bei Destatis hier beantragt werden.



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