Prüfungen sollten nicht geändert werden

Eine einmal vorhandene Prüfung wird nicht geändert. Änderungen sollten überhaupt nur im Fehlerfall vorgenommen werden. Generell werden immer neue Prüfungen eingetragen, die den jeweils aktuelle juristischen Zustand widerspiegeln. Zu einer Forderung kann es mithin beliebig viele Prüfungen geben.



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