Rücknahme von Forderungen
Bei einer Rücknahme sollte immer betrachtet werden, wann diese Rücknahme erfolgt. Erfolgt die Rücknahme vor dem Prüfungstermin, so ist der entsprechende Anmeldebetrag einfach um den zurückgenommenen Betrag zu reduzieren. Gegebenenfalls wird die gesamte Forderung wieder gelöscht, wenn eine vollständige Rücknahme stattgefunden hat. Erfolgt die Rücknahme nach dem Prüfungstermin, so ist sie als solche einzutragen. Rücknahmen werden volllautomatisch bei der Verteilung berücksichtigt. Wenn ein Gläubiger bereits eine Teilzahlung erhalten hat, so wird die durch die Rücknahme nachträglich entstandene Überzahlung quotentechnisch bei der nächsten Verteilung ausnivelliert.


