Vergütungsberechnung in Insolvenzverfahren
Die Vergütungsberechnung muss eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Abhängigkeiten sowie teilweise weit reichende Sonderanforderungen der verschiedenen Gerichte berücksichtigen.
Das entsprechende Berechnungsmodul wurde daher in mehrere thematisch zusammengehörende Teile untergliedert, die eine einfache Nutzung ermöglichen.
- INVEP kann die für die Vergütung relevanten Berechnungsgrundlagen selbständig aus der Buchhaltung ermitteln.
Bei Bedarf ist es möglich, eine einmal durchgeführte Berechnung "einzufrieren", damit bei einem erneuten Aufruf keine aktualisierten Werte aus der Buchhaltung geladen, sondern vormals berechnete erneut angewendet werden. Diese Funktionalität ist besonders dann interessant, wenn ein Vergütungsantrag gestellt und zu einem deutlich späteren Zeitpunkt die Rechnung gestellt wird.
Selbstverständlich ist INVEP auch in der Lage, die masseerhöhende Umsatzsteuerrückzahlung wiederum rekursiv in die Vergütungsberechnung einfließen zu lassen.
- Die Differenzrechnung zeigt die einzelnen Berechnungsgrundlagen in nachvollziehbarer Weise auf. Zur Berechnung der Mindestvergütung kann die Anzahl der Gläubiger eingegeben (bzw. geändert) werden. Die Vorgabe wird automatisch aus der Gläubigerverwaltung ermittelt.
Da die Berechnung der Vergütung überaus komplex ist und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, ist es überaus wichtig, die ermittelten Ergebnisse ansprechend und nachvollziehbar darzustellen. Dies ist auch insofern essentiell, da es teilweise möglich ist, unterschiedliche gleichermaßen gültige Berechnungsmodelle zu verwenden, die dann teilweise zu einer Erhöhung der Vergütung führen.
- Die Berechnung der Auslagen erfolgt auf der Basis der Verfahrenslaufzeit zuzüglich einer einzugebenden Dauer. INVEP errechnet selbständig die Vorsteuer aus der zuvor ermittelten Bruttovergütung mit einem Näherungsverfahren.
INVEP berücksichtigt automatisch die Staffelungen, die sich auf Grund von Gesetzesänderungen ergeben. Das Eröffnungsdatum beeinflußt somit die Berechnungsmethoden und Werte.
Verfahrens- und gerichtsspezifische Einstellungen
- Die Standardvorgaben ermittelt INVEP aus den Systemeinstellungen. Dort können die Grundlagen in Abhängigkeit vom verwendeten Kontenrahmen sowie Gericht vorgegeben werden.
Die Details der Berechnungsgrundlagen können speziell für jedes einzelne Verfahren angepasst werden.
Diese Möglichkeiten garantieren, dass einerseits immer eine korrekte Berechnung durchgeführt wird, ohne dass zuvor intensive und komplexe Anpassungen oder Einstellungen vorgenommen werden müssen, andererseits können verfahrensspezifische Abweichungen in der Vergütungsberechnung überaus detailliert eingestellt werden, um auch kleinste Abweichungen in der Handhabung widerzuspiegeln.
Ergebnisse als PDF oder Worddokument
- INVEP generiert aus den ermittelten Daten ein PDF-Dokument (ein Beispiel können Sie sich hier ansehen).
Da die optionale Berechnung der Integration der Rechnungserhöhung durch die masseerhöhende Umsatzsteuerrückzahlung nicht von allen Gerichten ohne Nachweis akzeptiert wird, kann die Berechnung des Integrals zum manuellen Nachrechnen ausgedruckt werden
Alternativ kann auch ein Word-Dokument erzeugt werden. INVEP bietet hierfür sämtliche Datenfelder als Word-Makros an. Auf diesem Wege ist es möglich, individuelle Vergütungsanträge vollständig an die Bedürfnisse der Kanzlei angepasst zu erstellen und als Vorlage jederzeit wieder zu verwenden. Natürlich können auch unterschiedliche Antragsformulare erstellt und hinterlegt werden. In der gleichen Art können auch individuelle Rechnungsformulare erstellt werden.
- Hilfen für jedes Rechenfeld können abgefragt werden
- Für jeden verwendeten Kontenplan können die anzuwendenden Vergütungseinstellungen gespeichert werden
- Sämtliche Daten können automatisch ermittelt und manuell angepasst werden
- Berechnungen können "eingefroren" werden, um identische Grundlagen für die Antragsstellung und Rechnung zu erhalten
- Berechnungseinstellungen können verfahrensspezifisch individualisiert werden
- Es kann eine masseerhöhende Vorsteuerberechnung, die selbst wiederum in die Vergütungsberechnung einfließt, durchgeführt werden
- Die Daten des Vergütungsrechners können automatisch in die Quotenberechnung einfließen
- Ausdrucke können als PDF, Excel oder individuelles Word-Dokument erfolgen
Entdecken Sie eine Auswahl der wichtigsten Invep Software-Features
- Gläubigerverwaltung und Tabellenführung
- Buchhaltung nach HGB und für Gerichte
- Drittschuldnerverwaltung und Forderungseinzug
- Masseverwaltung und Verwertung
- Kollisionsprüfung und Suchoptionen
- Vergütungsrechnung und Rechnungsstellung
- Quotenrechnung und Zahlungen
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