15.08.2012 Insolvenzstatistikgesetz
Das im Dezember 2012 verabschiedete InsStatG tritt am 1.1.2013 in Kraft. Das Gesetz verlangt vom Verwalter ab diesem Datum rückwirkend für alle seit dem 1.1.2009 eröffneten Verfahren die übermittlung umfangreicher Daten an das statistische Bundesamt. Die aktuelle Version von INVEP wurde dahingehend erweitert, dass verschiedene statistische Kenndaten entsprechend erfasst werden können. Diese aktuelle Version steht nunmehr zur Verfügung und gibt damit allen Kunden eine hinreichende Zeitreserve, um ggf. noch fehlende Informationen zu ermitteln und in das Programmsystem einzutragen.
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