09.06.2020 Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Ab dem 01.07.2020 gelten für ein halbes Jahr neue Mehrwertsteuersätze. Es erfolgt eine Absenkung von 19 auf 16% sowie von 7 auf 5%. Als INVEP-Anwender mit einem laufenden Wartungsvertrag gestaltet sich diese Umstellung für Sie unproblematisch.
Im Rahmen eines regulären Updates wird ein neuer Eintrag in der Steuersatztabelle angelegt. Durch diesen neuen Eintrag erfolgen alle umsatzsteuerbehafteten Buchungen mit einem Wertstellungsdatum nach dem 30.06.2020 zu den neuen Steuersätzen. Für Buchungen, bei denen Leistungsdatum und Wertstellungsdatum übereinstimmen, sind keine Änderungen an den Konten oder am Bediensystem nötig.
Buchungen erfolgen damit ab dem 1.7.2020 in der gleichen Weise wie zuvor, sämtliche neuen Steuersätze werden vollautomatisch korrekt berücksichtigt.
Die neuen Steuersätze und alle damit in Zusammenhang stehenden Buchungen werden vollautomatisch in den Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt.
Eine gesonderte Berücksichtigung des Steuersatzes muss nur erfolgen, wenn Wertstellungs- und Leistungsdatum voneinander abweichen. Dies ist auf zwei Wegen möglich. Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Erläuterung.
Eine kurze Erläuterung können Sie hier laden.
Es steht Ihnen natürlich frei, die neuen Steuersätze auf neue Konten zu buchen (so wie bei einigen anderen Systemen zwingend), in INVEP gibt es dafür jedoch keine Notwendigkeit.
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