20.11.2012 InsStatG-Erweiterungen
Neben der seit August 2012 vorhandenen Möglichkeit, die Daten für das Insolvenzstatistikgesetz zu erfassen, wurden zwischenzeitlich die Erhebungsbögen der verschiedenen statistischen Landesämter in INVEP integriert. Dafür wurde mit allen 14 deutschen statistischen Landesämtern Kontakt aufgenommen und um die Übermittlung der Daten gebeten. Die Erhebungsbögen der Landesämter, die als Reaktion auf das Anschreiben zur Verfügung gestellt wurden, wurden vollständig in INVEP eingepflegt. Da einige Landesämter jedoch nicht geantwortet haben, wurden für die entsprechenden Bundesländer die allgemeinen Bögen des statistischen Bundesamtes in INVEP hinterlegt, die in jedem Falle Gültigkeit haben. Wenn weitere Landesbehörden ihre Erfassungsbögen zur Verfügung stellen, so werden diese stetig eingepflegt.
Die Online-Übertragungsschnittstelle eSTATISTIK.core ist davon nicht betroffen, sie wird ohnehin bedient.
Im Rahmen der aktuellen Updates wurden diverse Komfortfunktionen in INVEP integriert, deren Bedarf sich durch die intensive Nutzung der Statistikmodule der Kunden seit August ergeben haben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Unterseiten hier und hier.
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